Medizinisches Personal aus Spanien beschäftigen

medizinisches Personal aus Spanien in Deutschland

Warum die Einstellung spanischer Gesundheitsfachkräfte fast genauso einfach ist wie die Beschäftigung deutscher Mitarbeiter

Der Fachkräftemangel im deutschen Gesundheitswesen stellt Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Arztpraxen, Physiotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen und medizinische Versorgungszentren zunehmend vor große Herausforderungen. Immer mehr Arbeitgeber richten ihren Blick deshalb auf qualifizierte Fachkräfte aus Spanien. Dennoch besteht häufig die Sorge, dass die Einstellung ausländischer Mitarbeiter mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden ist.

Bei medizinischem Personal aus Spanien trifft diese Annahme jedoch nicht zu. Spanien gehört zur Europäischen Union, sodass für spanische Staatsangehörige die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt. Sie benötigen weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland eine Beschäftigung aufzunehmen. Für den Arbeitgeber unterscheidet sich die Einstellung eines Physiotherapeuten, einer Ergotherapeutin, einer Zahnmedizinischen Fachangestellten, einer Medizinischen Technologin für Radiologie (MTR) oder einer anderen medizinischen Fachkraft aus Spanien daher nur in wenigen Punkten von der Einstellung eines deutschen Mitarbeiters.

Nach der Einreise sind lediglich die üblichen administrativen Schritte erforderlich, die grundsätzlich jeder Arbeitnehmer in Deutschland durchläuft. Dazu gehören die Anmeldung des Wohnsitzes, die Anmeldung bei einer Krankenkasse beziehungsweise der Sozialversicherung sowie die steuerliche Erfassung.

Anmeldung am Wohnort – der erste Behördengang nach der Einreise

Nach der Ankunft in Deutschland meldet sich die spanische Fachkraft – genauso wie ein deutscher Arbeitnehmer nach einem Umzug – innerhalb der gesetzlichen Frist beim zuständigen Bürgeramt beziehungsweise Einwohnermeldeamt an. Hierfür werden in der Regel lediglich folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
  • gegebenenfalls der Mietvertrag

Die Anmeldung dauert meist nur wenige Minuten. Anschließend erhält die Fachkraft eine Meldebescheinigung. Gleichzeitig werden weitere Verwaltungsprozesse automatisch angestoßen. So wird beispielsweise die steuerliche Identifikationsnummer vergeben beziehungsweise reaktiviert, sofern bereits früher eine Beschäftigung in Deutschland bestand.

Für den Arbeitgeber entsteht durch die Wohnsitzanmeldung praktisch kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Viele Unternehmen unterstützen ihre neuen Mitarbeiter jedoch bei der Terminvereinbarung oder begleiten sie bei den ersten Behördengängen. Gerade in den ersten Tagen erleichtert diese Unterstützung die Orientierung und sorgt für einen gelungenen Start in Deutschland.

Auch TTA Personal begleitet seine Kandidatinnen und Kandidaten bereits ab der Ankunft umfassend. Dazu gehören die Unterstützung bei der Anmeldung des Wohnsitzes, die Organisation notwendiger Termine sowie die Begleitung bei den ersten Behördengängen. Dadurch können sich Arbeitgeber darauf verlassen, dass sämtliche Formalitäten zügig und unkompliziert erledigt werden.

Anmeldung bei der Krankenkasse und Sozialversicherung – das Verfahren entspricht dem deutscher Arbeitnehmer

Auch im Bereich der Sozialversicherung gelten für medizinisches Personal aus Spanien dieselben gesetzlichen Regelungen wie für deutsche Beschäftigte. Vor Arbeitsbeginn entscheidet sich die Fachkraft für eine gesetzliche Krankenkasse oder – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – für eine private Krankenversicherung. Die meisten internationalen Gesundheitsfachkräfte wählen zunächst eine gesetzliche Krankenkasse.

Sobald die Krankenkasse feststeht, erfolgt die Anmeldung durch den Arbeitgeber im Rahmen der regulären Lohnabrechnung. Das Verfahren unterscheidet sich in keiner Weise von der Anmeldung eines deutschen Mitarbeiters. Mit dieser Anmeldung werden automatisch sämtliche Zweige der deutschen Sozialversicherung berücksichtigt:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Besitzt die Fachkraft bereits eine deutsche Sozialversicherungsnummer, wird diese weiterverwendet. Ist noch keine Nummer vorhanden, wird sie automatisch im Rahmen des Anmeldeverfahrens vergeben.

Zusätzliche Genehmigungen oder besondere Verfahren aufgrund der spanischen Staatsangehörigkeit sind nicht erforderlich. Für Arbeitgeber gelten dieselben gesetzlichen Grundlagen, Meldeverfahren und Beitragssätze wie bei jedem deutschen Arbeitnehmer.

Gerade dieser Aspekt überrascht viele Einrichtungen. Aus Sicht der Sozialversicherung besteht praktisch kein Unterschied zwischen einem medizinischen Mitarbeiter aus Spanien und einem deutschen Beschäftigten. Nach der Anmeldung verfügt die Fachkraft über denselben Krankenversicherungsschutz sowie über die gleichen sozialen Absicherungen.

Anmeldung beim Finanzamt – vollständig automatisiert

Auch steuerlich gestaltet sich die Beschäftigung spanischer Gesundheitsfachkräfte ausgesprochen unkompliziert. Nach der Anmeldung des Wohnsitzes erhält jeder Arbeitnehmer eine persönliche steuerliche Identifikationsnummer. Diese wird bundesweit vergeben und bleibt lebenslang gültig. Hat die Fachkraft bereits früher in Deutschland gearbeitet, wird dieselbe Nummer erneut verwendet. Der Arbeitgeber ruft anschließend die steuerlichen Daten über das elektronische ELStAM-Verfahren ab. Dazu gehören unter anderem:

  • Steuerklasse
  • Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuermerkmal
  • weitere lohnsteuerrelevante Informationen

Auf Grundlage dieser Daten erfolgt die monatliche Lohnabrechnung einschließlich der Abführung der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt. Auch in diesem Bereich gelten für medizinisches Personal aus Spanien dieselben gesetzlichen Vorschriften wie für deutsche Arbeitnehmer. Zusätzliche Genehmigungen oder besondere steuerliche Verfahren sind nicht erforderlich.

Medizinisches Personal aus Spanien – eine unkomplizierte Lösung gegen den Fachkräftemangel

Viele Arbeitgeber vermuten noch immer, dass die Einstellung ausländischer Fachkräfte mit langwierigen Genehmigungsprozessen verbunden ist. Für medizinisches Personal aus Spanien trifft dies jedoch nicht zu. Innerhalb der Europäischen Union ermöglicht die Arbeitnehmerfreizügigkeit einen schnellen und unkomplizierten Arbeitsbeginn.

Sobald der Arbeitsvertrag geschlossen wurde und die organisatorischen Schritte vorbereitet sind, können spanische Fachkräfte ihre Tätigkeit grundsätzlich zeitnah aufnehmen. Für Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Physiotherapiepraxen, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und medizinische Versorgungszentren bedeutet dies ein hohes Maß an Planungssicherheit.

Neben ihrer fundierten Ausbildung überzeugen spanische Gesundheitsfachkräfte häufig durch ihre hohe Motivation, ihre Bereitschaft zur beruflichen Weiterentwicklung sowie ihre große Offenheit gegenüber einem langfristigen Berufsleben in Deutschland. TTA Personal begleitet den gesamten Rekrutierungsprozess aus einer Hand. Bereits im Herkunftsland absolvieren die Kandidatinnen und Kandidaten einen berufsbezogenen Deutschkurs und werden gezielt auf den Arbeitsalltag in Deutschland vorbereitet. Nach der Einreise unterstützt TTA Personal unter anderem bei der Wohnsitzanmeldung, der Auswahl der Krankenkasse sowie bei den ersten Behördengängen.

Für Arbeitgeber bedeutet dies eine erhebliche organisatorische Entlastung. Sie erhalten sprachlich vorbereitete und motivierte medizinische Fachkräfte, während TTA Personal den gesamten Vermittlungs- und Integrationsprozess professionell begleitet. Dadurch ist die Beschäftigung medizinischen Personals aus Spanien heute nahezu genauso unkompliziert wie die Einstellung eines deutschen Mitarbeiters – ein entscheidender Vorteil für Einrichtungen, die dem anhaltenden Fachkräftemangel langfristig begegnen möchten.