TTA Personal rekrutiert Fachärzte aus dem spanischsprachigen Raum. Insbesondere aus den Ländern Spanien, Venezuela, Kolumbien, Chile, Argentinien und Peru, die über ein hervorragendes Ausbildungssystem im Bereich Medizin verfügen. TTA Personal entwickelt Lösungen zur Einbindung dieser Fachärzte in den deutschsprachigen Raum und orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Zielländer. Von der Auftragserteilung bis zum Arbeitsbeginn vergehen zwischen drei bis sechs Monate. In dieser Zeit erarbeitet der Personaldienstleister TTA zusammen mit den Kandidaten die Voraussetzungen für einen Einsatz in der Arztpraxis oder im Krankenhaus oder Rehaklinik.
TTA greift auf Fachärzte mit anerkennungsfähigen Berufstiteln zurück und organisiert die Approbation in Deutschland, der Schweiz und Österreich. Alle von TTA vermittelten Kandidaten verfügen über die Voraussetzung für die Approbation. Diese erhält man in den Anerkennungsstellen der jeweiligen Bundesländer. Gleichzeit wird der Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis gestellt, damit der jeweilige Arzt bereits seinen Beruf ausüben kann, solange er noch auf die Approbation wartet.
Verfügt der ausländische Arzt über einen Facharzt, wird ein Antrag auf Anerkennung des Facharztes bei den zuständigen Landesärztekammern gestellt. Kann der Facharzt aus der EU in den letzten fünf Jahren auf drei Jahre Arbeitserfahrung zurückgreifen, erfolgt die direkte Anerkennung des Facharztes. Im umgekehrten Fall spricht er vor eine Kommission von Fachärzten, die nach der mündlichen Prüfung die Anerkennung des Facharzt aussprechen. ausstellen. Prozess der Ärztevermittlung beinhaltet die Kommunikation mit zwei Stellen: Die Anerkennungsstellen der Bundesländer und die Landesärztekammern.
Neben dem Abschluss eines medizinischen Studiums und der Weiterbildung zum Facharzt ist die Voraussetzung, um an dem Antragsverfahren teilnehmen zu dürfen, die Sprachkompetenz B2 für die Anerkennungsstelle und C1 in Medizin für die Landesärztekammer. TTA Personal begleitet den gesamten Prozess der Ärztevermittlung. Die Dauer liegt bei drei bis sechs Monaten von der Auftragserteilung bis zum Arbeitsbeginn in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Fachärzte befinden sich sowohl in der europäischen Union als auch in so genannten Drittstaaten.
Ärztevermittlung aus der EU
Voraussetzung für die Anerkennung von Fachärzten innerhalb der Europäischen Union sind die beeidigten Übersetzungen der Hochschulzeugnisse, die Approbation im Zielland, ein europäischer Titel Facharzt und der Nachweis der Sprachkompetenz B2/C1 in Medizin. In Übereinstimmunbg mit dem Bologna-Prozess zur Anerkennung von europäischen Hochschultiteln spricht man von der direkten Anerkennung. In der Schweiz findet eine fachliche Überprüfung durch die MEBEKO, Medizinalberufekommission und in Deutschland durch eine von den Ärztekammern der jeweiligen Bundesländer eingesetzten Kommission aus Fachärzten statt. In Deutschland, Österreich und der Schweiz dauert der Anerkennungsprozess zwischen drei bis sechs Wochen.
Ärztevermittlung aus Drittstaaten
Der Berufstitel zum Facharzt, der außerhalb des EU-EFTA-Raumes erworben oder anerkannt worden ist, bedarf gesonderter Voraussetzungen. In Deutschland kann der Nachweis über eine einjährige Tätigkeit im deutschsprachigen Raum ausreichen. In der Schweiz ist die Anerkennung von der Anzahl an anhängigen Anerkennungsverfahren und den Arbeitserfahrungen des Facharztes abhängig. Die Regel in beiden Ländern lautet: je höher die Übereinstimmung zwischen dem außereuropäischen Titel Facharzt und der Stundenanzahl der Weiterbildung mit dem vergleichbaren europäischen Facharzt, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit der sofortigen Anerkennung. Die nachgewiesene Arbeitserfahrung in der jeweiligen Fachdisziplin kann die Anerkennung beschleunigen.