Studie – kolumbianische Pflegekräfte

Pflegekräfte aus Kolumbien

In der vorliegenden Machbarkeitsstudie von Cerezo Parra wird die Vermittlung und Integration von kolumbianischen Pflegekräften in den deutschen Klinikalltag betrachtet. Dabei werden mehrere Perspektiven beleuchtet und der wirtschaftliche Gesichtspunkt mit einbezogen.

Vermittlung und Integration kolumbianischer Pflegekräfte

Der Sektor Pflege ist kein klarer abgegrenzter Wirtschaftszweig in der Bundesrepublik. Er gilt als bedeutsamer Bestandteil des Gesundheits- und Sozialwesens. Dieser umfasst alle Einrichtungen und Dienstleister, die maßgeblich oder im großen Maße pflegerische Tätigkeiten ausüben. Dazu gehören ambulante Pflegstationen, und stationäre Pflegeinrichtungen, wie Seniorenheim, Kliniken oder Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

Art der Einrichtung Anzahl 2017 Veränderungen
zu 2015
Beschäftigte
(alle Berufe)
Veränderung
Pflegeheime 14.480 + 6,5% 764.648 + 4,7%
ambulanter Pflegedienst 14.050 + 5,5% 390.322 + 9,7%
Krankenhäuser 1.942 – 0,7% 1.237.646 + 3,8%
Summe 30.472   2.392.616  

Pflegestatistik 2015, Pflegestatistik 2017, statistisches Bundesamt

Anders dagegen wird die Finanzierung im ambulanten Bereich gehandhabt. Hier werden Leistungskomplexe vergütet, die sich stärker auf die Bedarfe des Einzelnen fokussieren. Je nachdem kann zwischen Geld- und Sachleistungen oder eine Kombination davon beantragt werden. Sachleistungen bekommt man für die Beanspruchung von ambulanten Pflegediensten und Pflegegeld für Angehörige, die sich um die Pflege der Bedürftigen kümmern. Zusätzlich zu diesen reinen pflegerischen Leistungen haben Pflegebedürftige Anspruch auf einige weitere Leistungen wie die Übernahme bzw. Teilübernahme der Kosten für technische Pflegehilfsmittel im häuslichen Setting laut § 40 SGB XI oder für teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege laut § 41 SGB XI. Die Pflegekasse trägt die Ausgaben (entsprechend der gültigen Leistungshöchstgrenzen) die pflegebedingt sind, Beförderungskosten sowie die Aufwendungen für soziale Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege. Die Ausgaben für die Verpflegung müssen dagegen privat gezahlt werden (H. Bonin, G. Braeseke, A. Gansere, 2015, S.10-11).

 

 

Allein im Jahr 2016 betrug das Marktvolumen des ambulanten und stationären Pflegemarktes in der Volkswirtschaft Deutschland knapp 49 Milliarden Euro. Davon wurden 30,9 Milliarden Euro in stationär und 18 Milliarden Euro ambulant umgesetzt. In Folge dessen erreichte die Pflege Platz 3 im Gesundheitswesen hinter Arztpraxen mit 53 Milliarden Euro und Krankenhäuser mit 92,5 Milliarden Euro (BMWi, o.J.). Im Jahr 2017 betrugen die gesamten Gesundheitsausgaben 376 Milliarden Euro, was einen Anteil von 11,5 % des gesamten Bruttoinlandsproduktes entsprach (Destatis, 2019). Alleine die pflegerischen Leistungen betrugen knapp 80 Milliarden (Gesundheitsberichterstattung des Bundes, 2019).

Die pflegerischen Leistungen werden größtenteils von den gesetzlichen sozialen Versicherungen finanziert. Zweitgrößter Ausgabenträger sind die privaten Haushalte selbst. Die gesetzlichen Sozialversicherungen der Bundesrepublik finanzieren sich durch einkommensabhängige Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Laut dem Wirtschaftlichkeitsgebot im § 29 des SGB X müssen die davon entstehenden Leistungen wirksam, wirtschaftlich und notwendig sein.

Von den Beiträgen erhalten zugelassene Einrichtungen Pflegevergütungen für erbrachte Leistungen und einen Ausgleich für Verpflegung und Unterkunft. Die reine Pflege wird von der sozialen Pflegeversicherung in etwa zu 42 bis 47 Prozent übernommen. Der Rest der Heimkosten ist von den Bedürftigen privat zu decken. Die Höhe der Übernahme von den Versicherungen ist von der Pflegestufe abhängig (H. Bonin, G. Braeseke, A. Gansere, 2015, S.10-11). Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen entscheidet über den Grad der Stufe, indem er die den Betreuungsbedarf des Bedürftigen und seine verfügbaren Ressourcen im Alltag bewertet (pflege.de, 2019).

Abb. 4: Gesundheitsausgaben 2017 nach Kostenträger

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Quelle: Statistisches Bundesamt- Gesundheitsausgaben 2017

Anders dagegen wird die Finanzierung im ambulanten Bereich gehandhabt. Hier werden Leistungskomplexe vergütet, die sich stärker auf die Bedarfe des Einzelnen fokussieren. Je nachdem kann zwischen Geld- und Sachleistungen oder eine Kombination davon beantragt werden. Sachleistungen bekommt man für die Beanspruchung von ambulanten Pflegediensten und Pflegegeld für Angehörige, die sich um die Pflege der Bedürftigen kümmern. Zusätzlich zu diesen reinen pflegerischen Leistungen haben Pflegebedürftige Anspruch auf einige weitere Leistungen wie die Übernahme bzw. Teilübernahme der Kosten für technische Pflegehilfsmittel im häuslichen Setting laut § 40 SGB XI oder für teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege laut § 41 SGB XI. Die Pflegekasse trägt die Ausgaben (entsprechend der gültigen Leistungshöchstgrenzen) die pflegebedingt sind, Beförderungskosten sowie die Aufwendungen für soziale Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege. Die Ausgaben für die Verpflegung müssen dagegen privat gezahlt werden (H. Bonin, G. Braeseke, A. Gansere, 2015, S.10-11).