Anerkennung von Ärzten und Fachärzten

Anerkennung Ärzte

Die Grundlage für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen innerhalb der EU-Staaten ist die EU-Richtlinie 2005/36/EG aus dem Jahr 2005. In ihr wird die funktionale Gleichstellung von Hochschulabschlüssen innerhalb des europäischen Hochschulraumes geregelt und damit auch die Hochschulabschlüsse von Ärzten und Fachärzten. Neben der EU-Richtlinie regelt die Bundesärzteordnung und die Approbationsordnung für Ärzte das Anerkennungsverfahren. Um als ausländischer Arzt mit einem in der EU erworbenen Berufstitel den Beruf des Arztes oder Facharztes ausüben zu können, muss die Gleichwertigkeit festgestellt werden. Zu ihrer Feststellung bedarf es der Approbation oder der Berufserlaubnis, die von den Gesundheitsbehörden der jeweiligen Länder ausgestellt wird. 

Nach dem Erwerb der Approbation muss die Mitgliedschaft bei der örtlichen Ärztekammer beantragt werden. Zusätzlich muss der Nachweise über die Sprachkompetenz B2 erbracht werden. 

Wenn der Arzt oder die Ärztin eine Weiterbildung anfangen oder fortsetzen möchte, muss er oder sie eine Bewerbung an einen befugten Arzt zur Weiterbildung schicken. Beispielsweise für das Land Berlin sind im Befugtenverzeichnis alle Ärzte mit Dienstadresse für die Weiterbildung in Berlin aufgelistet. Für die Anerkennung bereits geleisteter Weiterbildungen sind die Gesundheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig. Wenn man nur für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland als Arzt arbeiten möchte, kann eine befristete Berufserlaubnis beantragt werden.  

Diese wird in der Regel für maximal zwei Jahre ausgestellt und kann im besonderen Einzelfall verlängert werden. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Die Berufserlaubnis beinhaltet keine Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, jedoch kann man mit einer befristeten Berufserlaubnis einen Antrag auf Approbation stellen. Die befristete Berufserlaubnis ermöglicht es gerade Ärzten aus Nicht-EU-Staaten, Berufspraxis in Deutschland sammeln. Diese sind häufig die notwendige Voraussetzung für eine Anerkennung ihrer Arzt- und Facharzttitel.

Anzahl ausländische Ärzte in Deutschland

Anerkennung von Ärzten in Deutschland

Die Anerkennung von ausländischen Fachärzten gilt als ein Baustein, den Herausforderungen des demographischen Wandels zu begegnen. Experten des Bundesministeriums für Gesundheit gehen davon aus, dass sich vor allem der Mangel an Ärzten auf dem Land verschärfen wird. Nur noch 10% aller Medizinstudenten seien an einer Weiterbildung zum Allgemeinmediziner interessiert. Auf der anderen Seite wird in den nächsten Jahren ein Großteil an Ärzten in Rente gehen.

Das Bundesministerium fordert eine Fachkräfteoffensive im Bereich der Medizin, um die Gesundheitsversorgung auch in Zukunft zu sichern. Parallel dazu hat der OECD-Bericht aus dem Jahr 2013 festgestellt, dass im Krankenhausplan der Facharztstandard erweitert und verbessert werden müsse, da das deutsche Gesundheitssystem zwar eines der teuersten, jedoch nicht eines der besten Gesundheitssysteme im europäischen Vergleich sei. 

Die Prüfungsgesellschaft KPMG hat in ihrem im Jahr 2013 veröffentlichten Bericht zur Gesundheitsversorgung festgestellt, dass Deutschland im internationalen Vergleich zu den Staaten mit den höchsten Ausgaben für sein Gesundheitswesen zähle. Ein Gesundheitssystem mit mittelmäßiger Ergebnis- und Versorgungsqualität, so die Prüfungsgesellschaft weiter, das gleichzeitig zu den weltweit teuersten zähle, sei für ein Land wie Deutschland nicht zufriedenstellend. Für die Zukunft müsse man tragfähigere Lösungen entwickeln. 

Insbesondere sei das Bundesministerium gefragt, sich diesen Herausforderungen zu stellen: eine langfristige Qualitätsverbesserung unter den Bedingungen des demographischen Wandels sicherzustellen. Insofern liege die Herausforderung der Zukunft nicht vorrangig in einer weiteren Erhöhung der Gesundheitsausgaben, sondern in einer klügeren Verwendung der Mittel, so die KPMG. Neben der Effizienzsteigerung müsse die Sicherung ausländischer Fachärzte im Fokus der deutschen Gesundheitsversorgung stehen. Hierzu müssen Vermittlungskonzepte zur Integration von ausländischen Fachärzten erarbeitet werden. Zum Beispiel sei das Curriculum spanischer Fachärzte auf der Höhe der Qualitätsanforderungen deutscher Krankenhäuser und Spezialkliniken. Ausländische Fachkräfte, insbesondere spanische Fachärzte helfen die Gesundheitsversorgung auch in Zukunft zu sichern. Die Ärztevermittlung von TTA ist ein Baustein in der Rekrutierung ausländischer Fachärzte und liegt im Trend einer auf ausländisches Personal angewiesenen deutschen Gesundheitsversorgung.

Prozess Ärztevermittlung

Ärzte und Fachärzte aus der EU

Aufgrund der besonderen Bestimmungen für Hochschultitel, die innerhalb der EU erworben worden sind, gelten vereinfachte Verfahren. Für die Anerkennung von Ärzten aus der EU werden folgende Dokumente benötigt: ein formloser schriftlicher Antrag, Kopie eines gültigen Ausweises, D.N.I oder Reisepasses, Kopie der Approbation, der Berufstitel im Original, die beglaubigte Übersetzung der Facharzt-Urkunde durch einen vereidigten Übersetzer, die Konformitätsbescheinigung der EU-Richtlinie 2005/36/EG im Original, die beglaubigte Übersetzung der Konformitätsbescheinigung durch einen vereidigten Übersetzer und eine tabellarische Aufstellung der Berufskarriere inklusive Weiterbildungen.

Ärzte und Fachärzte aus Drittstaaten

Auch für Ärzte und Fachärzte aus Drittstaaten gibt es die Möglichkeit der Anerkennung in Deutschland. Da die Berufstitel außerhalb des europäischen Hochschulraumes erworben worden sind, unterliegt jedes Anerkennungsverfahren einer Einzelfallprüfung.

Der zuständige Weiterbildungsausschuss prüft die Gleichwertigkeit anhand der eingereichten Zeugnisse. Wenn eine Gleichwertigkeit zum deutschen Arzt- oder Facharzttitel festgestellt wird, kann die Anerkennung ausgestellt werden. Weist die Qualifikation insgesamt oder in einigen Teilbereichen Defizite auf, so ist bei Nachweisen aus Drittstaaten eine Kenntnisprüfung erforderlich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Facharzt aus einem Drittstaat vor der Zulassung zur Kenntnisprüfung die Auflage erhält, einen zusätzlichen Weiterbildungsabschnitt abzuleisten und nachzuweisen. Meistens handelt es sich um praktische Arbeitserfahrungen in Deutschland von mindestens einem Jahr. Nähere Informationen zu zusätzlichen Anforderungen stellt die Bundesärztekammer zur Verfügung. Für die Anerkennung des Facharzttitels sind folgende Unterlagen einzureichen: Originale Zeugnisse in vereidigter Übersetzung, tabellarische Aufstellung der Weiterbildungen und der Nachweis der Berufspraxis aus dem Drittstaat oder einem EU-Staat inklusive Deutschland.

ausländische Ärzte

Sie suchen Ärzten für Ihre Einrichtung?